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Imprint

Herausgeber
Messe Ostwestfalen GmbH
M.O.W.Möbel Ordermesse Westfalica
Benzstraße 23
32108 Bad Salzuflen
Tel: (0 52 22) 92 50- 0
Fax: (0 52 22) 92 50-40
E-Mail: info@mow.de
Internet: www.mow.de

Konzeption
Kaja Möller und Leon Maresch
Kontor für Medien
c/o WAW Gruppe
Fon +49 (0)5231/616629-0
Fax + 49 (0)5231/616629-20
moeller@mow.de
maresch@mow.de

Redaktion
Kaja Möller
M.O.W. presse service
c/o WAW Gruppe
Fon +49 (0)5231/616629-0
Fax + 49 (0)5231/616629-20
moeller@mow.de

Gestaltung
WAW Gruppe
Gesellschaft für Kommunikation & Design mbH
Friedrich-Ebert-Str. 123
D-32760 Detmold
Fon +49 (0)5231.616629-0
Fax + 49 (0)5231.616629-20
info@waw-gruppe.de

Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV
Bernd Schäfermeier / Andreas Reibchen
Geschäftsführer Messe Ostwestfalen GmbH
schaefermeier@mow.de

Haftung
Die Messe Ostwestfalen GmbH übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Seiten. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeeinträge Internetseite M.O.W.

Die WAW Gruppe - Gesellschaft für Kommunikation & Design mbH, Friedrich-Ebert-Straße 123, 32760 Detmold (im Folgenden "WAW") stellt unter www.mow.de eine technische Plattform im Internet zur Verfügung. WAW garantiert keine Verfügbarkeit des Dienstes in der Zukunft. WAW ist jederzeit berechtigt, den Betrieb der Plattform unter Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen zu verändern oder einzustellen.

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner (im Folgenden "Kunde") erkennt WAW nicht an, es sei denn, WAW hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn WAW in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Werbeleistungen von WAW die auf der Internetseite www.mow.de erscheinen oder über die Seite abrufbar oder zu bestellen sind, wie z.B. Werbeeinträge, Hyperlinks, Newsletter-Werbung, Bannerwerbung (im Folgenden "Werbung").


I. Vertragsanbahnung und Vertrag

1. Die Angebote von WAW sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag des Kunden durch WAW bestätigt wird oder WAW mit der Ausführung begonnen hat.
3. Vorleistungen (einschließlich Konzept und Entwurf), die WAW im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringt, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.


II. Leistungen und Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang von WAW, hierzu gehört auch Größe und Umfang der Werbung, ergibt sich grundsätzlich aus der Auftragsbestätigung von WAW.
2. Die Art, das Aussehen sowie eine Animation der Werbung bestimmt der Kunde mit der Übersendung der Vorlage, soweit technische Gründe dem nicht entgegenstehen. Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung.
3. WAW als Gestalter der Website sowie der Kunde als Gestalter und Verantwortlicher der Werbung werden darauf achten, daß die Werbung als solche klar erkennbar ist und von den übrigen Inhalten eindeutig getrennt ist. WAW ist berechtigt, Werbung als solche, insbesondere mit dem Wort "Anzeige" oder "Werbung", zu kennzeichnen.
4. WAW ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit der Kunde hierdurch nicht unzumutbar belastet wird.


III. Mitwirkungspflicht des Kunden

1. Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und übergibt WAW (spätestens fünf Werktage vor der geplanten Veröffentlichung) alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Materialien in digitaler Form (z.B. Texte, Bilder, Fotografien, Logos, Zeichen, Filme, Melodien). Eine Bearbeitung, Änderung, Digitalisierung oder Korrektur des Materials übernimmt WAW nur gegen Entgelt, das sich nach den betriebsüblichen Sätzen von WAW richtet. Überläßt der Kunde WAW urheberrechtlich geschützte Werke, hat er sicherzustellen, daß diese frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt WAW von den Ansprüchen Dritter frei.
2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der gelieferten Werbeinhalte verantwortlich und ebenso für solche Inhalte, auf die verlinkt wird. Der Kunde ist verpflichtet, seine Werbung so auszugestalten, daß sie nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist WAW berechtigt, die Werbung abzulehnen und, soweit veröffentlicht, zu entfernen.
3. Der Kunde räumt WAW an dem Material im Rahmen der Schaltung der Werbung ein einfaches, räumlich unbeschränktes sowie zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages begrenztes Nutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten ein. Dazu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen.


IV. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach der Veröffentlichung im Internet auf Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, zu rügen.
2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werbung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3. WAW leistet Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung).
4. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er WAW schriftlich nach dem Fehlschlagen eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist und er den Rücktritt angedroht hat.
5. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Veröffentlichung der Werbung.


V. Zahlung, Aufrechnung/Zurückbehaltung, Unterauftrag

1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt zzgl. Umsatzsteuer ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus fällig; bei Abrechnung nach Klicks wird das Entgelt monatlich abgerechnet und ist sofort fällig.
2. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, daß es sich um Mängelrügen handelt, die von WAW schriftlich anerkannt wurden.
3. WAW ist berechtigt, zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.


VI. Haftung

In allen Fällen der Haftung, also auch für Mängel, gelten die folgenden Beschränkungen:
1. WAW schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Im übrigen ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines derartigen Vertrages typischerweise gerechnet werden muß.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
3. Mit Ausnahme der Ansprüche wegen eines Mangels gilt für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen -außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnend mit dem schadenauslösenden Ereignis und tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.


VII. Abtretung, Schriftformerfordernis und salvatorische Klausel

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus mit WAW geschlossenen Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit WAW geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von WAW ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
2. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages


VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl


1. Die Verpflichtungen von WAW sind in ihren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Detmold.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen


WAW Gruppe Gesellschaft für Kommunikation & Design mbH, Stand 2009